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   LAG Hessen, 12.11.2008 - 8 Sa 188/08   

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https://dejure.org/2008,1696
LAG Hessen, 12.11.2008 - 8 Sa 188/08 (https://dejure.org/2008,1696)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12.11.2008 - 8 Sa 188/08 (https://dejure.org/2008,1696)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12. November 2008 - 8 Sa 188/08 (https://dejure.org/2008,1696)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 BetrAVG
    Betriebliche Altersversorgung - Bruttomonatsgehalt - Berechnung der Grundlage für Ruhestandsbezüge - geldwerter Vorteil - Dienstwagen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Betriebsrente bei privater Dienstwagennutzung

  • Judicialis

    BetrAVG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 1
    Höhe der Betriebsrente bei privater Dienstwagennutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Berechnung der betrieblichen Altersversorgung

  • IWW (Kurzinformation)

    Altersversorgung - Dienstwagen gehört nicht zum "Bruttomonatsgehalt"

  • IWW (Kurzinformation)

    Altersversorgung - Dienstwagen gehört nicht zum "Bruttomonatsgehalt"

  • IWW (Kurzinformation)

    Betriebliche Altersversorgung - Dienstwagen gehört nicht zum "Bruttomonatsgehalt"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Firmenwagen in der Betrieblichen Altersversorgung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Betriebliche Altersversorgung - nur Geldleistungen sind zu berücksichtigen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bruttomonatsgehalt - was ist drin?

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Berechnung der betrieblichen Altersversorgung

  • maerkischeallgemeine.de (Pressemeldung)

    Dienstwagen zählt nicht für Rente

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Keine höhere Betriebsrente wegen Dienstwagennutzung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Begriff der Bruttovergütung bei der Berechnung von Betriebsrenten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dienstwagennutzung: Berechnung der betrieblichen Altersversorgung

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Berechnung der betrieblichen Altersversorgung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Bruttomonatsgehalt eine Frage der Definition

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Begriff der Bruttovergütung bei der Berechnung von Betriebsrenten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2009, 444
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 14.08.1990 - 3 AZR 321/89

    Überlassung eines Pkws - ruhegeldfähiges Einkommen

    Auszug aus LAG Hessen, 12.11.2008 - 8 Sa 188/08
    "Bruttomonatsgehalt" umfasst nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nur Geldleistungen, nicht aber geldwerte Vorteile und Sachleistungen (Hess. LAG vom 08. September 2004 - 8 Sa 2110/03; BAG vom 14. August 1990 - 3 AZR 321/89 - zu 5. a) d.Gr., AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Berechnung; LAG Rheinland-Pfalz vom 07.12.2006 - 11 Sa 629/06; LAG Köln vom 09.02.2006 - 10 Sa 1027/05).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.12.2006 - 11 Sa 629/06

    Vertragsauslegung - Versorgungszusage - geldwerter Vorteil - Dienstwagennutzung -

    Auszug aus LAG Hessen, 12.11.2008 - 8 Sa 188/08
    "Bruttomonatsgehalt" umfasst nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nur Geldleistungen, nicht aber geldwerte Vorteile und Sachleistungen (Hess. LAG vom 08. September 2004 - 8 Sa 2110/03; BAG vom 14. August 1990 - 3 AZR 321/89 - zu 5. a) d.Gr., AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Berechnung; LAG Rheinland-Pfalz vom 07.12.2006 - 11 Sa 629/06; LAG Köln vom 09.02.2006 - 10 Sa 1027/05).
  • LAG Köln, 09.02.2006 - 10 Sa 1027/05

    Betriebsrente, Höhe, anrechenbare Bezüge

    Auszug aus LAG Hessen, 12.11.2008 - 8 Sa 188/08
    "Bruttomonatsgehalt" umfasst nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nur Geldleistungen, nicht aber geldwerte Vorteile und Sachleistungen (Hess. LAG vom 08. September 2004 - 8 Sa 2110/03; BAG vom 14. August 1990 - 3 AZR 321/89 - zu 5. a) d.Gr., AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Berechnung; LAG Rheinland-Pfalz vom 07.12.2006 - 11 Sa 629/06; LAG Köln vom 09.02.2006 - 10 Sa 1027/05).
  • ArbG Frankfurt/Main, 13.11.2007 - 4 Ca 4708/07

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung - Begriff des

    Auszug aus LAG Hessen, 12.11.2008 - 8 Sa 188/08
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil Arbeitsgerichts in Frankfurt am Main vom 13. November 2007 - 4 Ca 4708/07 - abgeändert:.
  • LAG Hessen, 08.09.2004 - 8 Sa 2110/03
    Auszug aus LAG Hessen, 12.11.2008 - 8 Sa 188/08
    "Bruttomonatsgehalt" umfasst nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nur Geldleistungen, nicht aber geldwerte Vorteile und Sachleistungen (Hess. LAG vom 08. September 2004 - 8 Sa 2110/03; BAG vom 14. August 1990 - 3 AZR 321/89 - zu 5. a) d.Gr., AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Berechnung; LAG Rheinland-Pfalz vom 07.12.2006 - 11 Sa 629/06; LAG Köln vom 09.02.2006 - 10 Sa 1027/05).
  • LAG Düsseldorf, 08.04.2011 - 10 Sa 930/10

    Berechnungsgrundlage der Betriebsrente einer Spezialbank für Objektfinanzierung;

    Insofern folge die 1. Kammer der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hessen vom 12.11.2008 (8 Sa 188/08).

    Zum anderen hat das Landesarbeitsgericht Hessen in Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung für eine dem Wortlaut nach identische Versorgungsregelung eingehend und überzeugend begründet, dass der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung des vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Dienstwagens nicht zum vertraglichen oder tariflichen Bruttomonatsgehalt gehört, weil der Begriff "Bruttomonatsgehalt" nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nur Geldleistungen, nicht aber geldwerte Vorteile und Sachleistungen umfasst (Hessisches LAG vom 12.11.2008 - 8 Sa 188/08, dokumentiert bei juris).

  • LAG Düsseldorf, 25.06.2010 - 10 Sa 273/10

    Ruhestandsbezüge bei arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf ein

    Denn der Begriff "Bruttomonatsgehalt" umfasst nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nur Geldleistungen, nicht aber geldwerte Vorteile und Sachleistungen (im Anschluss an: Hessisches LAG vom 12.11.2008 - 8 Sa 188/08).

    bb) Zum anderen hat das Landesarbeitsgericht Hessen in Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung für eine dem Wortlaut nach identische Versorgungsregelung eingehend und überzeugend begründet, dass der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung des vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Dienstwagens nicht zum vertraglichen oder tariflichen Bruttomonatsgehalt gehört, weil der Begriff "Bruttomonatsgehalt" nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nur Geldleistungen, nicht aber geldwerte Vorteile und Sachleistungen umfasst (Hessisches LAG vom 12.11.2008 - 8 Sa 188/08, dokumentiert bei juris).

  • ArbG Düsseldorf, 28.05.2010 - 1 Ca 6322/09

    Berücksichtigung der variablen Vergütung bei einer Versorgungszusage;

    Insofern folgt die Kammer der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hessen vom 12.11.2008 (8 Sa 188/08).
  • LAG Hessen, 11.11.2009 - 8 Sa 831/09

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung eines Rentenausgleichs -

    Unter Gehalt ist der gesamte Gegenwert der Arbeitsleistung zu verstehen (vgl. Wahrig, Deutsches Wörterbuch, 8. Aufl., Stichwort: Gehalt; Duden, Das große Wörterbuch der deutschen Sprache, 3. Aufl., Stichwort: Gehalt; vgl. auch Hess. LAG vom 12.11.2008 - 8 Sa 188/08 - NZA-RR 2009, 444) .
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